Euro-Combi: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden. Die Verkehrsminister der Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine Ausweitung des Pilotversuchs aus. Dies zeigt deutlich das bisher nur die wenigsten Verkehrsminister in Deutschland ein Interesse an der Zulassung solcher ''Gigaliner'' haben. | ||
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+ | Auch auf [[EU]] Ebene hat die europaweite Zulassung solcher Fahrzeuge noch große Hürden zu überwinden. Die Niederländische Regierung, die bisher mit Schweden bei der Zulassung der Gigaliner mit an vorderster Front stand, hat sich inzwischen von den 60 Tonnen abgewendet. Inzwischen sind kompromisse mit weniger Gewicht (40 oder 48 Tonnen) in der Diskussion, dies hätte eine Verringerung der bisherigen Achslasten zurfolge und würde das Argument des Straßenverschleißes entkräften. |
Version vom 12. August 2007, 20:11 Uhr
Allgemeines
Als Euro-Combi werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet.
Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:
- A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
- B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
- C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet)
Situation in Deutschland
Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden. Die Verkehrsminister der Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine Ausweitung des Pilotversuchs aus. Dies zeigt deutlich das bisher nur die wenigsten Verkehrsminister in Deutschland ein Interesse an der Zulassung solcher Gigaliner haben.
Situation in der EU
Auch auf EU Ebene hat die europaweite Zulassung solcher Fahrzeuge noch große Hürden zu überwinden. Die Niederländische Regierung, die bisher mit Schweden bei der Zulassung der Gigaliner mit an vorderster Front stand, hat sich inzwischen von den 60 Tonnen abgewendet. Inzwischen sind kompromisse mit weniger Gewicht (40 oder 48 Tonnen) in der Diskussion, dies hätte eine Verringerung der bisherigen Achslasten zurfolge und würde das Argument des Straßenverschleißes entkräften.