Euro-Combi: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. August 2007, 21:06 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Als Euro-Combi werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet.
Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:
- A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
- B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
- C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern
Hintergründe
Durch den Beitritt Schwedens und Finnlands 1995 zur EU wurde es notwendig, Maße und Gewichte von Lkw in der EU zu harmonisieren. In den beiden Ländern sind seit 1970 LKW Kombinationen mit 24 Meter Länge und einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen erlaubt. Mit der EU-Richtlinie 96/53/EG die jedem Mitgliedstaat der EU den Weg eröffnet, Standardanhänger so miteinander zu kombinieren, dass "skandinavische Kombinationen" mit einer Länge von 25,25 Metern und 60 Tonnen Gesamtgewicht möglich sind.
Politische Diskussion in Deutschland
Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden. Die Verkehrsminister der Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine Ausweitung des Pilotversuchs aus. Dies zeigt deutlich das bisher nur die wenigsten Verkehrsminister in Deutschland ein Interesse an der Zulassung solcher Gigaliner haben.
Politische Situation in der EU
Auch auf EU Ebene hat die europaweite Zulassung solcher Fahrzeuge noch große Hürden zu überwinden. Die Niederländische Regierung, die bisher mit Schweden bei der Zulassung der Gigaliner mit an vorderster Front stand, hat sich inzwischen von den 60 Tonnen abgewendet. Inzwischen sind kompromisse mit weniger Gewicht (40 oder 48 Tonnen) in der Diskussion, dies hätte eine Verringerung der bisherigen Achslasten zurfolge und würde das Argument des Straßenverschleißes entkräften.