081104 Zoll-Vorabanmeldung erst 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zoll-Vorabanmeldung erst 2011 ==
 
== Zoll-Vorabanmeldung erst 2011 ==
'''Die elektronische Zoll-Vorabanmeldung für Importe aus Drittstaaten wird in der EU nicht zum 1. Juli 2009 eingeführt.'''
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'''Die [[elektronische Zoll-Vorabanmeldung]] für [[Import]]e aus [[Drittland|Drittstaaten]] wird in der [[Europäische Union|EU]] nicht zum 1. Juli 2009 eingeführt.'''
  
Das hat das Bundesfinanzministerium der DVZ bestätigt. Damit wird die Wirtschaft zunächst von den zusätzlichen Belastungen verschont, die aus der von den USA veranlassten Sicherheitsinitiative resultieren. Da die EU-Kommission die Spezifikation zu spät fertiggestellt hat, kann das Bundesfinanzministerium die Implementierung in das Atlas-System erst zum März 2010 fertigstellen.
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Das hat das Bundesfinanzministerium der [[DVZ]] bestätigt. Damit wird die Wirtschaft zunächst von den zusätzlichen Belastungen verschont, die aus der von den USA veranlassten Sicherheitsinitiative resultieren. Da die EU-Kommission die Spezifikation zu spät fertiggestellt hat, kann das Bundesfinanzministerium die Implementierung in das [[ATLAS|Atlas]]-System erst zum März 2010 fertigstellen.
  
 
Dann benötigt die Wirtschaft noch Zeit, um die eigenen Systeme und Abläufe hierauf einzustellen. Die EU-Kommission hat deshalb den Staaten eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 zugestanden.
 
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[[Kategorie:News]]

Aktuelle Version vom 28. September 2009, 18:51 Uhr

04.11.2008

Zoll-Vorabanmeldung erst 2011

Die elektronische Zoll-Vorabanmeldung für Importe aus Drittstaaten wird in der EU nicht zum 1. Juli 2009 eingeführt.

Das hat das Bundesfinanzministerium der DVZ bestätigt. Damit wird die Wirtschaft zunächst von den zusätzlichen Belastungen verschont, die aus der von den USA veranlassten Sicherheitsinitiative resultieren. Da die EU-Kommission die Spezifikation zu spät fertiggestellt hat, kann das Bundesfinanzministerium die Implementierung in das Atlas-System erst zum März 2010 fertigstellen.

Dann benötigt die Wirtschaft noch Zeit, um die eigenen Systeme und Abläufe hierauf einzustellen. Die EU-Kommission hat deshalb den Staaten eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 zugestanden.

Quelle

DVZ