Fuhrmannseid: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2010, 09:14 Uhr
Der Fuhrmannseid wurde ab dem 6. August 1691 von den Fuhrleuten vor den Zunftherren abgelegt, bevor Sie die Güter übernahmen.
Ich schwöre einen Eid zu Gott dem Allmächtigen, daß ich das Gut, dass mir vom hiesigen beeideten Reidemeister zu fahren aufgeladen wird, für billigmäßige Belohnung dahin fahren, treulich verwahren und redlich überliefern, kein Gut verfahren oder irgend anderswo hinbringen als mir aufgetragen ist, was mir etwa an Geld und Wechseln zurückzubringen gereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreichen, auch für mich selbst kein Gut reiden oder kaufen, sondern mich in allem also betragen will wie einem redlichen, aufrichtigen und getreuen Fuhrmann gebührt.