Palettenregal: Unterschied zwischen den Versionen
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== Anfahrschutz == | == Anfahrschutz == |
Aktuelle Version vom 21. April 2011, 11:51 Uhr
Palettenregale müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie das Lagergut sicher aufnehmen können und ihre Stand- und Tragfestigkeit gewährleistet ist.
- Rahmenteile für die Lastaufnahme müssen gegen ausheben gesichert sein.
- Maßnahmen gegen das durchschieben von Paletten sind zu treffen.
- Eckbereiche sind gegen Anfahren zu sichern.
- Beim Lagern die zulässigen Fach- und Feldlasten beachten.
Inhaltsverzeichnis
Aufstellung
Die Aufstellung und der Umbau von Palettenregalen sollte nur durch unterwiesene Personen unter Beachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung des Herstellers erfolgen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Standsicherheit der Regale ist das sie Senkrecht aufgestellt werden. Auch sollten sie miteinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen verbunden werden.
Durchgänge und Durchfahrten
Durchgänge in in Palettenregalen müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,0m aufweisen. Die lichte Höhe von Durchfahrten muss in Abhängigkeit von den jewils eingesetzten Fördermitteln bemessen sein.
Sichern der Querträger
Als Auflager für die Paletten dienen in der Regel Querträger, die in die Regalstützen eingehängt werden. Diese Querträger müssen gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert sein. Da die Sicherungsmittel für die auftretenden Kräfte bemessen sein, sind ausschliesslich vom Regalhersteller angebotene Bauteile zu verwenden.
Anfahrschutz
Palettenregale die nicht mit zwangsgeführten Fördermitteln Be- oder Entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen (auch an den Durchfarten) durch einen mindestens 0,3m hohen gelb-schwarz gekennzeichneten Anfahrschutz geschützt sein. Dieser Anfahrschutz muss die üblicherweise auftretenden Kräfte aufnehmen können. Er muss fest im Boden verankert sein und darf keine Verbindung zum Regalgerüst haben.
Sicherungen gegen Herabfallen und Ducrhschieben
Die Seiten von Palettenregalen die nicht für das Be- und Entladen vorgesehen sind, müssen gegen das Herabfallen von Lagergut gesichert sein. Die Sicherung muss auch an den obersten Ablagen mindestens 0,5m hoch sein, d.h. die Seitenstützen müssen die obersten Palettenauflagen um mindestens 0,5m überragen.
Doppelregale können von zwei Seiten Be- und Entladen werden. In diesen Fällen sind Vorkehrungen gegen das Durchschieben von Lagereinheiten zu treffen. Die kann dadurch geschehen, dass zwischen den Regalen ein Sicherheitsabstand von mindesten 100mm eingehalten wird oder Durchschiebesicherungen (Profilleisten. T-Träger o.Ä.) angebracht werden.
Bereiche über über Regaldurchgängen müssen so gestaltet sein, dass ein herabfallen von Ladeeinheiten und ein hindurchfallen von Lagergut verhindert wird. Dies kann beispielsweise durch Einlegeböden gewährleistet werden.
siehe auch:
Quellen
- Informationsschrift "Innerbetrieblicher Transport" der Berufsgenossenschaft Druck- und Papierverarbeitung