Euro-Combi: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Aufgrund von Schätzungen (Stand: 2005) wird die Güterverkehrsleistung in Deutschland jährlich um ca. 1,7% steigen. Das bedeutet im Umkehrschluß das wir in den kommenden 15 Jahren ca. 25% mehr LKW als heute auf den [[Autobahn]]en haben werden. Um den damit verbundenen Stauproblemen aus dem Weg zu gehen ist die Politik gefordert innovative Lösungen für dieses Problem zu erarbeiten. Heute brauchen 3 herkömmliche LKW bei Einhaltung des Mindestabstandes auf der Autobahn ca. 150 Meter. Diese Strecke verringert sich beim Euro-Combi bei gleicher Frachtkapazität auf ca. 100 Meter. | ||
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+ | == Links == | ||
+ | * [[081002 Der EuroCombi bleibt Thema]] |
Aktuelle Version vom 19. Mai 2011, 05:40 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Als Euro-Combi werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Häufig werden diese modularen Nutzfahrzeuge auch als Gigaliner bezeichnet.
Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:
- A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
- B-Trains: Sattelzugmaschinen mit Anhänger
- C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Anhängern
Hintergründe
Durch den Beitritt Schwedens und Finnlands 1995 zur EU wurde es notwendig, Maße und Gewichte von Lkw in der EU zu harmonisieren. In den beiden Ländern sind seit 1970 LKW-Kombinationen mit 24 Meter Länge und einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen erlaubt. Mit der EU-Richtlinie 96/53/EG wurde jedem Mitgliedstaat der EU der Weg eröffnet, Standardanhänger so miteinander zu kombinieren, dass "skandinavische Kombinationen" mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern und 60 Tonnen Gesamtgewicht möglich sind.
Politische Diskussion in Deutschland
Auf der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2007 in Merseburg haben sich die Verkehrsminister dafür ausgesprochen die bisher laufenden Modellversuche planmäßig zu ende zu führen und danach keine neuen Versuche, unabhängig vom Gesamtgewicht der Fahrzeuge, mehr zu genehmigen. Aufgrund von Gutachten und des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Modulare Nutzfahrzeuge" kann die Verkehrsministerkonferenz keine Empfehlung für eine allgemeine Zulassung im deutschen Straßenverkehr aussprechen. Besonders die dafür maßgebliche EG-Richtlinie 96/53/EG stehe dem entgegen. Als weitere Gründe wurden die sich erhöhenden Verkehrssicherheitsrisiken und die Tragfähigkeitsreserven der Brückenbauwerke genannt. Die Verkehrsminister bitten den Bund die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten und die Auswertungen der von den Ländern durchgeführten Modellversuche im Sinne einer EU weiten Regelung in die Diskussion auf europäischer Ebene einzubringen.
In einer Studie der Forsa die von der "Allianz pro Schiene" in Auftrag gegeben wurde sprachen sich 73 Prozent der Befragten gegen eine Zulassung solcher Fahrzeuge in Deutschland aus. Als Grund gaben 68 Prozent der Befragten das Verkehrssicherheitsrisiko für deren ablehnende Haltung an.
Politische Situation in der EU
Auch auf EU-Ebene hat die europaweite Zulassung solcher Fahrzeuge noch große Hürden zu überwinden. Am 5. September 2007 hat das Europaparlament in Straßburg eine Entschließung verabschiedet in der sich die Politiker gegen den europaweiten Einsatz dieser Gigaliner aussprechen. Allerdings soll es den Mitgliedsstaaten überlassen werden ob und auf welchen Strecken diese bis zu 60 Tonnen schweren LKW zugelassen werden können.
Notwendigkeit
Aufgrund von Schätzungen (Stand: 2005) wird die Güterverkehrsleistung in Deutschland jährlich um ca. 1,7% steigen. Das bedeutet im Umkehrschluß das wir in den kommenden 15 Jahren ca. 25% mehr LKW als heute auf den Autobahnen haben werden. Um den damit verbundenen Stauproblemen aus dem Weg zu gehen ist die Politik gefordert innovative Lösungen für dieses Problem zu erarbeiten. Heute brauchen 3 herkömmliche LKW bei Einhaltung des Mindestabstandes auf der Autobahn ca. 150 Meter. Diese Strecke verringert sich beim Euro-Combi bei gleicher Frachtkapazität auf ca. 100 Meter.