Anhänger: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Anhänger''' im Sinne der [[BGV D27]] sind [[Fördermittel]] ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an [[Flurförderzeug]]e angekoppelt werden können.
+
'''Anhänger''' im Sinne der [[BGV D27]] sind Wagen ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an [[Fahrzeug]]e angekoppelt werden, um von diesen gezogen werden zu können.
  
 
[[Kategorie:Fahrzeug]]
 
[[Kategorie:Fahrzeug]]

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2010, 05:30 Uhr

Anhänger im Sinne der BGV D27 sind Wagen ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Fahrzeuge angekoppelt werden, um von diesen gezogen werden zu können.