Lagereinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. November 2011, 23:19 Uhr

Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:

Lagereinrichtungen

sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.

Regale

sind z.B.:

Schränke

sind z.B.:

Entscheidungskriterien

Welche Einrichtungen in einem Lager zum Einsatz kommen hängt unter anderem von den folgenden Kriterien ab:

  • bauliche Gegebenheiten
  • Art, Gewicht und Volumen der einzulagernden Güter
  • Menge der Güter
  • Ausbaufähigkeit
  • gewünschter Automatisierungsgrad
  • Lagerart
  • geforderte Zugriffszeit
  • Umschlagshäufigkeit

Gegenüber der Bodenlagerung ermöglicht die Regallagerung einen hohen Raumnutzungsgrad und meist direkten Zugriff auf jedes Lagerfach.