Warenbegleitpapier: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Februar 2015, 15:10 Uhr
Als Warenbegleitpapiere werden Dokumente bezeichnet die mit der Ware vom Absender zum Empfänger befördert werden.
Dabei müssen diese Papiere nicht zwingend direkt an oder in der Sendung deponiert sein. Häufig werden diese Papiere dem Frachtführer in Kopie ausgehändigt, der diese dann zusammen mit der Ware auf dem gleichen Transportweg befördert.
Zu den Warenbegleitpapieren gehören typischerweise:
Üblicherweise werden diese Papiere in einer roten Lieferscheintasche von außen gut sichtbar an einem Packstück der Sendung angebracht. Werden die Papiere nicht sichtbar einpackt, wird das betreffende Packstück normalerweise mit dem Hinweis "Lieferschein inliegend" gekennzeichnet.
Heutzutage ist es außerdem üblich, dass dem Frachtführer und dem Empfänger diese Unterlagen vorab in elektronischer Form übermittelt werden.