Ware: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
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Im UN-Kaufrecht werden unter Waren bewegliche körperliche oder immaterielle Gegenstände verstanden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Handel geeignet und bestimmt sind. | Im UN-Kaufrecht werden unter Waren bewegliche körperliche oder immaterielle Gegenstände verstanden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Handel geeignet und bestimmt sind. | ||
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Version vom 5. August 2007, 20:21 Uhr
Ware ist ein materielles Gut, das durch seine Eigenschaften menschliche Bedürfnisse befriedigt, allerdings nur durch Tausch bzw. Kauf erwerbbar ist. Kennzeichen der Ware ist, dass der gesellschaftliche Bedarf ausgenutzt wird, um einen ökonomischen Gegenwert zu verlangen; wirkliche Waren werden also explizit für den Handel produziert.
Im UN-Kaufrecht werden unter Waren bewegliche körperliche oder immaterielle Gegenstände verstanden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Handel geeignet und bestimmt sind.
Quelle: Wikipedia