Auslieferungslager: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
 +
== Definition ==
 
In einem '''Auslieferungslager''' werden [[Ware]]n bis zum [[Abruf]] bereitgehalten.
 
In einem '''Auslieferungslager''' werden [[Ware]]n bis zum [[Abruf]] bereitgehalten.
  
Für einen Schweizer Produktionsbetrieb der viele Kunden in der [[europäische Union|EU]] hat, empfiehlt sich der Betrieb eines Auslieferungslagers oder die inanspruchnahme eines Logistikdienstleisters. Bei der Versendung von Waren aus der Schweiz in die EU muss diese Verzollt werden. Am Zoll treten oft zeitliche Verzögerungen auf. Deshalb werden die Waren bereits vorab in die EU verbracht und alle Zollformalitäten im Vorfeld erledigt. Die Ware selbst wird dann im Auslieferungslager bereitgehlaten bis sie benötigt wird. Ist der Abruf der Ware erfolgt kann sie innerhalb der EU ohne weitere zollamtliche Behandlung frei Transportiert werden. Diese vorgehensweise schliesst zollbedingte Lieferverzögerungen aus und verkürzt den Transportweg zum Kunden.
+
== Beispiel ==
 +
Für einen Schweizer Produktionsbetrieb der viele Kunden in der [[europäische Union|EU]] hat, empfiehlt sich der Betrieb eines Auslieferungslagers oder die inanspruchnahme eines Logistikdienstleisters.  
 +
 
 +
Bei der [[Versand|Versendung]] von [[Ware]]n aus der [[Schweiz]] in die EU muss diese [[Verzollung|Verzollt]] werden. Am [[Zoll]] treten oft zeitliche Verzögerungen auf. Deshalb werden die Waren bereits vorab in die EU verbracht und alle Zollformalitäten im Vorfeld erledigt. Die Ware selbst wird dann im Auslieferungslager auf Abruf bereitgehalten bis sie benötigt wird. Ist der Abruf der Ware erfolgt kann sie innerhalb der EU ohne weitere [[zollamtliche Behandlung]] frei [[Transport]]iert werden. Diese vorgehensweise schließt zollbedingte [[Lieferverzögerung]]en aus und verkürzt den schließlichen Transportweg zum [[Kunde]]n.
  
 
[[Kategorie:Lagerart]]
 
[[Kategorie:Lagerart]]

Version vom 19. September 2008, 17:58 Uhr

Definition

In einem Auslieferungslager werden Waren bis zum Abruf bereitgehalten.

Beispiel

Für einen Schweizer Produktionsbetrieb der viele Kunden in der EU hat, empfiehlt sich der Betrieb eines Auslieferungslagers oder die inanspruchnahme eines Logistikdienstleisters.

Bei der Versendung von Waren aus der Schweiz in die EU muss diese Verzollt werden. Am Zoll treten oft zeitliche Verzögerungen auf. Deshalb werden die Waren bereits vorab in die EU verbracht und alle Zollformalitäten im Vorfeld erledigt. Die Ware selbst wird dann im Auslieferungslager auf Abruf bereitgehalten bis sie benötigt wird. Ist der Abruf der Ware erfolgt kann sie innerhalb der EU ohne weitere zollamtliche Behandlung frei Transportiert werden. Diese vorgehensweise schließt zollbedingte Lieferverzögerungen aus und verkürzt den schließlichen Transportweg zum Kunden.