Warenannahme: Unterschied zwischen den Versionen
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* 5. Sind von außen erkennbare Beschädigungen vorhanden? Sind von aussen erkennbare Schäden (Kartons aufgerissen, Druckstellen, Nässe etc.) vorhanden sind auch diese unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken um Schadensersatzansprüche zu wahren. Ist bei der Warenannahme schon erkennbar das nicht nur die Transportverpackung sondern auch die Ware beschädigt ist sollte der Einkäufer informiert werden. | * 5. Sind von außen erkennbare Beschädigungen vorhanden? Sind von aussen erkennbare Schäden (Kartons aufgerissen, Druckstellen, Nässe etc.) vorhanden sind auch diese unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken um Schadensersatzansprüche zu wahren. Ist bei der Warenannahme schon erkennbar das nicht nur die Transportverpackung sondern auch die Ware beschädigt ist sollte der Einkäufer informiert werden. | ||
− | Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/Frachtbrief vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst | + | Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/Frachtbrief vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst quittiert. |
Wurde die gelieferte Ware angenommen wird Sie erfasst und für weitere Wareneingangskontrollen bereitgehalten. | Wurde die gelieferte Ware angenommen wird Sie erfasst und für weitere Wareneingangskontrollen bereitgehalten. |
Version vom 17. April 2008, 11:42 Uhr
Die Warenannahme bezeichnet den Vorgang bei dem Ware von einem Lieferanten übernommen wird. Dabei werden sofort, bevor dem anliefernden Fahrer die Übernahme der Ware bestätigt wird, erste Wareneingangskontrollen dürchgeführt. Bevor eine Unterschrift geleistet wird müssen folgende Punkte unbedingt geprüft werden:
- 1. Ist die Lieferung für uns bestimmt? Wenn Ja, haben wir diese Waren auch bestellt? Sollte die Lieferung nicht an uns Adressiert sein oder es liegt keine offene Bestellung vor sollte der zuständige Einkäufer informiert werden und die Annahme eventuell verweigert werden.
- 2. Wurde der Liefertermin eingehalten? Wurde unpünktlich geliefert sollte dies auf dem Lieferschein vermerkt werden und auch hier der zuständige Einkäufer informiert werden. Eventuell wird hier die Annahme verweigert und eine Lieferung zum Termin verlangt oder der Frachtführer für Produktionsausfälle etc. Haftbar gehalten.
- 3. Stimmt die Anzahl der gelieferten Packstücke mit denen auf dem zu unterschreibenden Lieferschein überein? Abweichungen sind hier unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken.
- 4. Sind die auf dem Lieferschein aufgeführten tauschpflichtigen Paletten auch wirklich geliefert worden und in einem tauschfähigen Zustand? Die getauschten oder nicht getauschen Packmittel werden auch auf dem Lieferschein vermerkt. Verfolgungspflichtige Packmittel (Euro-Paletten etc.) die derart Beschädigt das ein Tausch abgelehnt werden muss werden als "Schrott" auf dem Lieferschein abgeschrieben.
- 5. Sind von außen erkennbare Beschädigungen vorhanden? Sind von aussen erkennbare Schäden (Kartons aufgerissen, Druckstellen, Nässe etc.) vorhanden sind auch diese unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken um Schadensersatzansprüche zu wahren. Ist bei der Warenannahme schon erkennbar das nicht nur die Transportverpackung sondern auch die Ware beschädigt ist sollte der Einkäufer informiert werden.
Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/Frachtbrief vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst quittiert.
Wurde die gelieferte Ware angenommen wird Sie erfasst und für weitere Wareneingangskontrollen bereitgehalten.