Bundesamt für Güterverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

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: 1975 Wird das BAG Bußgeldbehörde bei Verstössen gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter.
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: 1975 Wird das BAG Bußgeldbehörde bei Verstössen gegen das Gesetz über die [[Beförderung]] [[Gefahrgut|gefährlicher Güter]].
 
: 1994 erfolgt die Umwandlung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in das Bundesamt für Güterverkehr.
 
: 1994 erfolgt die Umwandlung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in das Bundesamt für Güterverkehr.
  

Aktuelle Version vom 9. Juni 2010, 05:39 Uhr

BAG ist die Abkürzung für Bundesamt für Güterverkehr

Das BAG ist eine selbstständige Bundesoberbehörde die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angehört. Die Zentrale der BAG ist in Köln. Zu den Aufgaben des BAG gehören u.A. Fahrzeugkontrollen im Hinblick auf die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals und Kontrollen der ordnungsgemässen Ladungssicherung. Auch die Kontrolle der streckenbezogenen LKW-Maut liegt im Aufgabenbereich des BAG.

1953 Wird das BAG als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegründet.
1971 Wird das BAG Bußgeldbehörde bei Verstössen gegen das Gesetz über das Fahrpersonal im Straßenverkehr.
1975 Wird das BAG Bußgeldbehörde bei Verstössen gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter.
1994 erfolgt die Umwandlung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in das Bundesamt für Güterverkehr.

Adresse:
Werderstraße 34
50672 Köln
Deutschland
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