Anhänger: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anhänger''' im Sinne der [[BGV D27]] sind [[Fördermittel]] ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an [[Flurförderzeug]]e angekoppelt werden können.
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'''Anhänger''' im Sinne der [[BGV D27]] sind [[Fördermittel]] ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an [[Flurförderzeug]]e angekoppelt werden, um von diesen gezogen werden zu können.
  
 
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Version vom 22. Oktober 2010, 05:28 Uhr

Anhänger im Sinne der BGV D27 sind Fördermittel ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Flurförderzeuge angekoppelt werden, um von diesen gezogen werden zu können.