Lagereinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. November 2011, 23:19 Uhr
Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:
Inhaltsverzeichnis
Lagereinrichtungen
sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
Regale
sind z.B.:
- Fachbodenregale,
- Palettenregale,
- Kragarmregale,
- Durchlaufregale,
- Einfahrregale und
- mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
Schränke
sind z.B.:
- Schränke mit Flügeltüren, Rolltüren oder Schiebetüren,
- Schränke mit Schubladen oder Auszügen,
- mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und
- Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen (z.B. Paternosterschränke.
Entscheidungskriterien
Welche Einrichtungen in einem Lager zum Einsatz kommen hängt unter anderem von den folgenden Kriterien ab:
- bauliche Gegebenheiten
- Art, Gewicht und Volumen der einzulagernden Güter
- Menge der Güter
- Ausbaufähigkeit
- gewünschter Automatisierungsgrad
- Lagerart
- geforderte Zugriffszeit
- Umschlagshäufigkeit
Gegenüber der Bodenlagerung ermöglicht die Regallagerung einen hohen Raumnutzungsgrad und meist direkten Zugriff auf jedes Lagerfach.