Ameise: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wenn in der Lagerlogistik heutzutage von einer "Ameise" gesprochen wird, ist meist ein Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen (im Volksmund ''Elektro-Ameise'') wie abgebildet gemeint. Der begriff "Ameise" ist von der Firma [[Jungheinrich]] markenrechtlich geschützt und geht auf den ersten Elektro-Vierrad-Stapler "Ameise 55" der Firma Jungheinrich aus dem Jahre 1953 zurück.<br /> | + | Wenn in der [[Lagerlogistik]] heutzutage von einer "Ameise" gesprochen wird, ist meist ein Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen (im Volksmund ''Elektro-Ameise'') wie abgebildet gemeint. Der begriff "Ameise" ist von der Firma [[Jungheinrich]] markenrechtlich geschützt und geht auf den ersten Elektro-Vierrad-Stapler "Ameise 55" der Firma Jungheinrich aus dem Jahre 1953 zurück.<br /> |
− | Diese Geräte werden über eine Deichsel die mit dem Antriebsrad verbunden ist gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Fahrzeuge hauptsächlich dort wo Lasten bis zu 2500kg über kurze bis mittlere Strecken Transportiert werden müssen. Für die Benutzung dieser Geräte ist lediglich eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit sind sie auch nur bedingt auf unebenen | + | Diese Geräte werden über eine Deichsel die mit dem Antriebsrad verbunden ist gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Fahrzeuge hauptsächlich dort wo Lasten bis zu 2500kg über kurze bis mittlere Strecken Transportiert werden müssen. Für die Benutzung dieser Geräte ist lediglich eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit sind sie auch nur bedingt auf unebenen Untergründen (z.B. Betriebshof) einsetzbar. |
− | Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.) mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5m über Flur angehoben werden können um z.B. | + | Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.) mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5m über Flur angehoben werden können um z.B. [[Regal]]e zu beschicken. |
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Aktuelle Version vom 23. Mai 2016, 06:29 Uhr
Wenn in der Lagerlogistik heutzutage von einer "Ameise" gesprochen wird, ist meist ein Elektro-Mitgänger-Niederhubwagen (im Volksmund Elektro-Ameise) wie abgebildet gemeint. Der begriff "Ameise" ist von der Firma Jungheinrich markenrechtlich geschützt und geht auf den ersten Elektro-Vierrad-Stapler "Ameise 55" der Firma Jungheinrich aus dem Jahre 1953 zurück.
Diese Geräte werden über eine Deichsel die mit dem Antriebsrad verbunden ist gelenkt. Ebenfalls an der Deichsel angebracht sind die Bedienelemente für das Verfahren des Gerätes und für den Hub. Eingesetzt werden diese Fahrzeuge hauptsächlich dort wo Lasten bis zu 2500kg über kurze bis mittlere Strecken Transportiert werden müssen. Für die Benutzung dieser Geräte ist lediglich eine Sicherheits- und Bedienungsunterweisung vorgeschrieben. Aufgrund der niedrigen Hubhöhe sind diese Geräte lediglich für das horizontale Verfahren freigehobener Lasten geeignet. Wegen der geringen Bodenfreiheit sind sie auch nur bedingt auf unebenen Untergründen (z.B. Betriebshof) einsetzbar.
Es gibt auch Ausführungen mit Teleskopmast (o.Abb.) mit denen Lasten auch auf Höhen von bis zu 5m über Flur angehoben werden können um z.B. Regale zu beschicken.