EXW: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab Werk (EXW, ex Works) bedeutet der Lieferant stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Lieferanten. Dieser [[Incoterm]] ist eine Einpunktklausel, der Übergang der Kosten- und Gefahrtragung liegen an der selben Stelle.
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Ab Werk (EXW, ex Works) bedeutet, der Verkäufer stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese [[Incoterm]]klausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an der selben Stelle.
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Version vom 25. Juli 2007, 17:03 Uhr

Ab Werk (EXW, ex Works) bedeutet, der Verkäufer stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese Incotermklausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an der selben Stelle.