Vereinte Nationen: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Sekretariat === | === Sekretariat === | ||
− | Das ''UN-Sekretariat'' mit seinem Hauptsitz in New York (und drei Aussenstellen in Genf, Wien und Nairobi) ist das wichtigste Verwaltungsorgan der UNO. Es koordiniert und unterstützt die Arbeit der anderen UN-Oganisationen. Zu den wichtigsten Aufgaben des UN-Sekretariats gehört die Aufstellung des Haushaltsetats der UNO. Auch die Organisation von Konferenzen gehört zu den Aufgaben des Sekretariats. | + | Das '''UN-Sekretariat''' mit seinem Hauptsitz in New York (und drei Aussenstellen in Genf, Wien und Nairobi) ist das wichtigste Verwaltungsorgan der UNO. Es koordiniert und unterstützt die Arbeit der anderen UN-Oganisationen. Zu den wichtigsten Aufgaben des UN-Sekretariats gehört die Aufstellung des Haushaltsetats der UNO. Auch die Organisation von Konferenzen gehört zu den Aufgaben des Sekretariats. |
=== Vollversammlung === | === Vollversammlung === | ||
− | Der ''Vollversammlung'' (oft auch Generalversammlung) gehören alle Mitgliedstaaten der UNO an. Die Vollversammlung kann sich mit einem breiten Themenspektrum (z.B. Finanzielles, Kulturelles etc.) befassen. Beschlüsse werden in der Vollversammlung in der Regel mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder z.B. ist jedoch eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der Vollversammlung stellen nur Empfehlungen dar die erst durch eine gleich lautende Entscheidung des Sicherheitsrates rechtsverbindlich werden. | + | Der '''Vollversammlung''' (oft auch Generalversammlung) gehören alle Mitgliedstaaten der UNO an. Die Vollversammlung kann sich mit einem breiten Themenspektrum (z.B. Finanzielles, Kulturelles etc.) befassen. Beschlüsse werden in der Vollversammlung in der Regel mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder z.B. ist jedoch eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der Vollversammlung stellen nur Empfehlungen dar die erst durch eine gleich lautende Entscheidung des Sicherheitsrates rechtsverbindlich werden. |
=== internationaler Gerichtshof === | === internationaler Gerichtshof === | ||
− | Dem ''internationalen Gerichtshof'' im niederländischen Den Haag gehören 15 unabhängige Richter an, die für jeweils 9 Jahre von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt werden. Der Gerichtshof berät die Vollversammlung in rechtlichen Fragen und entscheidet in Streitfragen zwischen souveränen Staaten. | + | Dem '''internationalen Gerichtshof''' im niederländischen Den Haag gehören 15 unabhängige Richter an, die für jeweils 9 Jahre von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt werden. Der Gerichtshof berät die Vollversammlung in rechtlichen Fragen und entscheidet in Streitfragen zwischen souveränen Staaten. |
=== Sicherheitsrat === | === Sicherheitsrat === | ||
− | Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der UNO. Ihm gehören neben den 5 ständigen Mitgliedern, die ein Veto-Recht haben und damit alle Entscheidungen verhindern können, 10 weitere Mitglieder an die von der Vollversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Diese 10 nicht ständigen Mitglieder haben kein Veto-Recht, können aber dadurch das für Entscheidungen eine Mehrheit von 9 Stimmen (die der ständigen 5 eingeschlossen) erforderlich ist, einen gewissen Einfluss ausüben. Die 5 ständigen Mitglieder sind die einzigen Staaten denen der Atomwaffensperrvertrag den Besitz von Nuklearwaffen zugesteht. | + | Der '''Sicherheitsrat''' ist das wichtigste Entscheidungsorgan der UNO. Ihm gehören neben den 5 ständigen Mitgliedern, die ein Veto-Recht haben und damit alle Entscheidungen verhindern können, 10 weitere Mitglieder an die von der Vollversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Diese 10 nicht ständigen Mitglieder haben kein Veto-Recht, können aber dadurch das für Entscheidungen eine Mehrheit von 9 Stimmen (die der ständigen 5 eingeschlossen) erforderlich ist, einen gewissen Einfluss ausüben. Die 5 ständigen Mitglieder sind die einzigen Staaten denen der Atomwaffensperrvertrag den Besitz von Nuklearwaffen zugesteht. |
Version vom 31. Dezember 2007, 17:50 Uhr
Die Vereinten Nationen (engl. United Nations, Abk. UN - auch United Nations Organisation, Abk. UNO) übernahmen nach dem zweiten Weltkireg zunächst die Rolle eines internationalen Friedenswächters und Vermittlers. Heute gehören der UNO 191 Staaten an, sie begleiten die globale Entwicklung in der Welt.
Inhaltsverzeichnis
Gründung der UNO
Die UNO wurde durch die "Charta der Vereinten Nationen", die am 24. Juni 1945 in San Francisco ratifiziert wurde und am 24. Oktober 1945 in Kraft trat, gegründet.
Bereits am 14. August 1941 unterzeichneten der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill, im Nordatlantik auf dem Kriegsschiff "Prince of Wales", die Atlantikcharta. In dieser Charta wurden die Grundsätze einer zukünftigen Sicherheits- und Friedensordnung formuliert. Sie sollte den 1920 gegründeten Völkerbund ablösen der auf Initiative des amerikanischen Präsidenten Wilson gegründet worden war.
Im Januar 1942 wurde die Atlantikcharta von 26 gegen die "Achsenmächte" (Deutschland, Italien und Japan) verbündeten Staaten unterzeichnet. Diese Staaten bezeichneten sich erstmals als Vereinte Nationen. Im Dezember 1943 bekräftigten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion auf der Konferenz von Teheran die Gründung einer internationalen Organisation auf Grundlage der Atlantikcharta. Daraufhin wurde in Dumberton Oaks bei Washington D.C. eine Satzung erarbeitet die am 24.10.1945 als "Charta der Vereinten Nationen" in Kraft trat, damit war die UNO offiziell gegründet.
Die Organisationen der UN
Die UN ist ein Verbund aus mehreren internationalen Organisationen, die 4 wichtigsten werden später genauer beschrieben. Neben diesen gibt es noch viele weitere Organisationen innerhalb der UN. Speziell dem Wirtschafts- und Sozialrat sind noch wichtige Organisationen wie z.B. das Kinderhilfswerk (UNICEF), die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), der Hohe Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), der internationale Währungsfonds (IWF) unterstellt. Daneben gibt es innerhalb dieser Organisation noch diverse Fachkommisionen z.B. für Umweltschutz, Transport und Arbeit.
Sekretariat
Das UN-Sekretariat mit seinem Hauptsitz in New York (und drei Aussenstellen in Genf, Wien und Nairobi) ist das wichtigste Verwaltungsorgan der UNO. Es koordiniert und unterstützt die Arbeit der anderen UN-Oganisationen. Zu den wichtigsten Aufgaben des UN-Sekretariats gehört die Aufstellung des Haushaltsetats der UNO. Auch die Organisation von Konferenzen gehört zu den Aufgaben des Sekretariats.
Vollversammlung
Der Vollversammlung (oft auch Generalversammlung) gehören alle Mitgliedstaaten der UNO an. Die Vollversammlung kann sich mit einem breiten Themenspektrum (z.B. Finanzielles, Kulturelles etc.) befassen. Beschlüsse werden in der Vollversammlung in der Regel mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder z.B. ist jedoch eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der Vollversammlung stellen nur Empfehlungen dar die erst durch eine gleich lautende Entscheidung des Sicherheitsrates rechtsverbindlich werden.
internationaler Gerichtshof
Dem internationalen Gerichtshof im niederländischen Den Haag gehören 15 unabhängige Richter an, die für jeweils 9 Jahre von der Vollversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt werden. Der Gerichtshof berät die Vollversammlung in rechtlichen Fragen und entscheidet in Streitfragen zwischen souveränen Staaten.
Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der UNO. Ihm gehören neben den 5 ständigen Mitgliedern, die ein Veto-Recht haben und damit alle Entscheidungen verhindern können, 10 weitere Mitglieder an die von der Vollversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Diese 10 nicht ständigen Mitglieder haben kein Veto-Recht, können aber dadurch das für Entscheidungen eine Mehrheit von 9 Stimmen (die der ständigen 5 eingeschlossen) erforderlich ist, einen gewissen Einfluss ausüben. Die 5 ständigen Mitglieder sind die einzigen Staaten denen der Atomwaffensperrvertrag den Besitz von Nuklearwaffen zugesteht.