Zolllager: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. März 2008, 14:09 Uhr
In einem Zolllager können Waren unversteuert gelagert werden.
Waren die sich in einem Zolllager unter zollamtlicher Überwachung befinden müssen nicht versteuert werden. Auch müssen keine Einfuhrgenehmigungen für diese Waren vorgelegt werden. So ist es beispielsweise möglich Waren aus den USA über ein deutsches Zolllager in die Schweiz zu liefern ohne das Zölle von der EU erhoben werden.
Es gibt sechs verschiedene Zolllagertypen, die darüber hinaus in öffentliche und private Zolllager unterschieden werden.
- Öffentliche Zolllager: Typen A, B, F
- Private Zolllager: Typen C, D, E