Lagereinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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K
K (hat Lagereinrichtungen nach Lagereinrichtung verschoben: Singular statt Plural)
(kein Unterschied)

Version vom 11. März 2008, 13:18 Uhr

Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:

Lagereinrichtungen

sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.

Regale

sind z.B.:

Schränke

sind z.B.: