Zoll (Behörde): Unterschied zwischen den Versionen
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* Aus- und Fortbildung der Zollfahndungsbeamten. | * Aus- und Fortbildung der Zollfahndungsbeamten. | ||
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+ | === Zollämter und Zollfahndungsämter === | ||
+ | Die einzelnen Zollämter sind den Hauptzollämter untergeordnet. | ||
+ | ==== Hauptzollämter ==== | ||
+ | Das Hauptzollamt ist als Dienststelle der örtlichen Ebene Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Kunden. Es ist zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren, für Bewilligung und Überwachung zollspezifischer Fachverfahren sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Zöllen und Verbrauchsteuern. | ||
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+ | Die Hauptzollämter prüfen und erfüllen die gesetzlich vorgegebenen und für die Wirtschaftsbeteiligten möglichen Rahmenbedingungen für eine rechtmäßige Zollabfertigung. Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Abwicklung bewilligter Zoll-Fachverfahren und ahnden Verstöße gegen zollrechtliche Bestimmungen. | ||
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+ | Hauptzollämter sind organisatorisch in verschiedene Sachgebiete unterteilt: | ||
+ | * Sachgebiet A | ||
+ | ** Organisation | ||
+ | ** Personal | ||
+ | ** Haushalt | ||
+ | ** Zahlstelle | ||
+ | * Sachgebiet B | ||
+ | ** Zölle | ||
+ | *** Erteilung von Bewilligungen (z.B. für Zolllagerverfahren, aktive und passive Veredelung und Vereinfachte Verfahren), | ||
+ | *** Klärung zollrechtlicher und zolltarifrechtlicher Fragen | ||
+ | *** Bearbeitung eingelegter Rechtsbehelfe | ||
+ | ** Verbrauchsteuern | ||
+ | ***Erteilung von Erlaubnissen für die Herstellung und Lagerung sowie die steuerbegünstigte Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren | ||
+ | *** Festsetzung entstandener Verbrauchsteuern | ||
+ | * Sachgebiet C | ||
+ | ** Abfertigung | ||
+ | ** Abrechnung von Zolllagerverfahren | ||
+ | ** Abrechnung von vereinfachten Verfahren und Veredelungen | ||
+ | ** Fertigung von Steuerbescheiden | ||
+ | ** Erledigungen von Nachprüfungsersuchen im Anschluss an nicht erledigte gemeinschaftliche Versandverfahren | ||
+ | ** Erstattung und Nacherhebung von zu viel bzw. zu wenig erhobener Einfuhrabgaben | ||
+ | * Sachgebiet D | ||
+ | ** Außenprüfung und Steueraufsicht (AStA) | ||
+ | *** Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen | ||
+ | *** Ermittlung steuerlicher Verhältnisse der Steuerpflichtigen | ||
+ | *** Sicherung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften | ||
+ | ** Mobile Kontrolleinheiten (MKG) | ||
+ | *** Kontrollen im Grenz-Hinterland | ||
+ | *** Grenzkontrolen in Bezirken mit Drittlandsgrenzen | ||
+ | *** Schmuggelbekämpfung | ||
+ | *** Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und Bargeld | ||
+ | * Sachgebiet E | ||
+ | Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gliedert sich in die drei Arbeitsgebiete Prävention, Prüfungen und Ermittlungen und Ahndung. | ||
+ | ** Prävention | ||
+ | *** Sichtbare, flächendeckende Präsenz durch Streifenfahrten mit grün-weißen Dienstfahrzeugen | ||
+ | *** verdachtsunabhängige Prüfungen und Ermittlungen | ||
+ | *** Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen vor Ort | ||
+ | *** Planung und Unterstützung von Schwerpunktprüfungen und Großprüfungen | ||
+ | *** Unterstützung der anderen Arbeitsgebiete | ||
+ | ** Prüfungen und Ermittlungen | ||
+ | *** gesetzliche Prüfaufträge | ||
+ | *** Ermittlungsverfahren | ||
+ | ** Ahndung | ||
+ | *** Verfolgung von Bußgeldverfahren für die kein Außendienst erforderlich ist | ||
+ | *** Ahndung von Bußgeldverfahren für die das Hauptzollamt Verwaltungsbehörde ist | ||
+ | * Sachgebiet F | ||
+ | Das Sachgebiet F ist zuständig für die Ahndung und Verfolgung von | ||
+ | ** Bußgeld- und Strafsachen | ||
+ | ** aufgedeckten Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts | ||
+ | ** Verstößen gegen Einfuhrverbote | ||
+ | ** Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch Nicht- oder Falschanmeldung | ||
+ | ** unzulässigen Erwerb unversteuerter Waren | ||
+ | ** Hinterziehung von Verbrauchsteuern | ||
+ | * Sachgebiet G | ||
+ | ** Vollstreckung von Forderungen | ||
+ | ** Eintreiben von Forderungen | ||
+ | *** Forderungen der Zollbehörde | ||
+ | *** Forderungen von Arbeitsämtern | ||
+ | *** Forderungen von Berufsgenossenschaften | ||
+ | *** Forderungen von Krankenkassen | ||
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Version vom 20. September 2008, 12:18 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Struktur der deutschen Zollverwaltung
Der deutsche Zoll ist als Behörde dreistufig aufgebaut.
Oberste Verwaltungsstufe
Die oberste Stufe bildet die Abteilung III des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Die Abteilung III ist in 2 Unterabteilungen (UA) aufgeteilt. Diese UA wiederum bestehen jeweils aus mehreren Referaten.
Mittlere Verwaltungsstufe
Zu den Einrichtungen der mittleren Verwaltungsstufe gehören die Bundesfinanzdirektionen (BFD) und das Zollkriminalamt (ZKA). Die BFD unterstützen ihre örtlichen Dienststellen und bilden eine Brücke zum BMF.
Zur Wahrnehmung von Sonderaufgaben im Verbrauchsteuerbereich ist mit der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) eine Bundesoberbehörde eingerichtet worden.
Örtliche Verwaltungsstufe
Die örtliche Verwaltungsstufe bilden die Hauptzollämter (HZA) mit ihrem Zollämtern (ZA) sowie die Zollfahndungsämter (ZFA) mit den zu ihnen gehörenden Außenstellen.
Aufgaben
Da die Aufgaben der deutschen Zollverwaltung sehr umfangreich sind werden die einzelnen Funktionen nachfolgend in der Aufteilung der obigen Organisationsstruktur aufgezeigt.
Abteilung III
Die Abteilung III ist für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
Unterabteilung A
Die Aufgaben der einzelnen Referate:
- Referat 1
- Stromsteuer
- Mineralölsteuer
- EU-Energiesteuerharmonisierung
- Referat 2
- Grundsatzfragen des Verbrauchsteuerrechts
- EU-Verbrauchsteuerharmonisierung (ohne Energiesteuern)
- Tabaksteuer
- Branntweinmonopol
- Brannt- und Schaumweinsteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
- steuerliche Überwachung des Weins
- Bier und Kaffeesteuer
- Referat 3
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Controlling
- Korruptionsvorsorge und Innenrevision in der Zollverwaltung (ZV) und im Rahmen europäischer sowie internationaler Zusammenhänge
- Vollstreckung
- Kassen- und Rechnungswesen der BFV (ohne Bundeskassen)
- Prüfungsdienst der Zollverwaltung
- Mobile Kontrollgruppen
- Referat 4
- Personalien der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Referat 5
- Organisation und Verwaltung (Zoll)
- Grenzaufsichtsdienst
- Beschaffungswesen
- Kraftfahrzeugangelegenheiten der BFV und anderer Verwaltungen
- Zusammenarbeit Zoll/Bundespolizei (BuPol)
- Referat 6
- Finanzkontrolle "Schwarzarbeit"
- Referat 7
- Projekt "Atlas"
Unterabteilung B
Die Aufgaben der einzelnen Referate:
- Referat 1
- Generalreferat Zollrecht
- Zollgesetzgebung (EU, national)
- Einzelfragen des Zollrechts, soweit nicht andere Referate der UA zuständig
- Einfuhrumsatzsteuer
- Risikoanalyse
- Verbote und Beschränkungen
- Referat 2
- Zollrechtliche Versandverfahren
- Internationale Zollfragen des Verkehrs
- verkehrsgewerbe- und versicherungsrechtliche Überwachung des Kraftfahrzeugverkehrs
- Warenursprung und Präferenzen
- Zollwertrecht
- Erlass/Erstattung von Einfuhrabgaben der EU aus Billigkeitsgründen
- Truppenzollrecht
- Vorschriften für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck im Flug- und Seereiseverkehr
- Zollkostenrecht
- Referat 3
- Durchführung des EG-Marktordnungsrechts
- Durchführung des Außenwirtschaftsrechts (Warenverkehr)
- Ausfuhrverfahren
- Außenhandelsstatistik
- Referat 4
- EU-Zusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit im Zollwesen insb. Weltzollorganisation
- Rechts- und Amtshilfe
- völkerrechtliche Vereinbarungen
- Koordinierung der Betrugsbekämpfung im Zoll
- Referat 5
- Zolltarife
- Referat 6
- Internationale IT-Angelegenheiten im Zollbereich
- IT-Verfahren der Zollverwaltung, ausgenommen "ATLAS", "NIZZA", "KLR" und "Zoll online 2005"
- Referat 7
- Zollfahndungsdienst
- Grundsatzfragen der Abgabenordnung (AO) und der FGO (Zoll)
- Straf- und Bußgeldsachen
Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt
In dieser Stufe ist auch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) angesiedelt, auf die Aufgaben der BfB wollen wir an dieser Stelle aber nicht eingehen. Wer sich dafür interessiert kann sich auf www.zoll.de darüber informieren.
Insgesamt fünf Bundesfinanzdirektionen bilden gemeinsam mit dem Zollkriminalamt die mittlere Verwaltungsstufe im Behördenaufbau der Bundeszollverwaltung.
Bundesfinanzdirektion
Die Bundesfinanzdirektionen bestehen im Grundsatz aus den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht".
- Abteilung Zentrale Facheinheit
In der Abteilung "Zentrale Facheinheit" sind die Bundesfinanzdirektionen bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig, in denen Aufgabenbereiche nach bestimmten Rechtsgebieten gebündelt wurden.
In diesem Aufgabenbereich setzen sie die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen fachlich um und erarbeiten Standards für die Aufgabenerledigung der örtlichen Dienststellen. Auf diese Weise wird eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gewährleistet. - Abteilung Rechts- und Fachaufsicht
Die Abteilung "Rechts- und Fachaufsicht" überprüft die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Dabei stellt sie die Anwendung der Standards und Vorgaben der Zentralen Facheinheiten sicher und unterstützt die örtliche Ebene bei der Optimierung ihres Aufgabenvollzugs.
Zollkriminalamt
Das 1992 aus dem Zollkriminalinstitut hervorgegangene Zollkriminalamt (ZKA) mit Sitz in Köln ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe in der Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und Organisierten Zollkriminalität liegt.
Das ZKA unterstützt die Zollverwaltung bei der Sicherung des Steueraufkommens (z.B. Zölle, Tabaksteuer), der Überwachung von Gemeinschaftsausgaben (z.B. Exportsubventionen), der Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs (z.B. zur Verhinderung des illegalen Technologietransfers), der Aufdeckung von Verstößen bei den so genannten Verboten und Beschränkungen, wie z.B. der Rauschgiftkriminalität, der Marken- und Produktpiraterie, dem Waffenschmuggel und den Bestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Daneben unterhält das ZKA kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Einrichtungen und ist Zentralstelle der Zollverwaltung bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen, der Europäischen Kommission und anderen supranationalen Organisationen.
Darüber hinaus koordiniert und lenkt das ZKA die Ermittlungen der ihm angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In Fällen besonderer Bedeutung kann das ZKA Ermittlungen selbst durchführen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ist heute für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar geworden. Zu diesem Zweck hat das ZKA Verbindungsbeamte in mehrere europäische und auch außereuropäische Länder entsandt, um diese internationalen Kontakte auszubauen und zu stärken.
Zunehmende Gewaltbereitschaft in bestimmten Deliktbereichen führte 1995 zur Gründung eines zolleigenen Spezialeinsatzkommandos beim Zollkriminalamt, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ). Diese Spezialeinheit schützt die Zollfahnder vor allem in Situationen, in denen ihr Einsatz gegen gewaltbereite und bewaffnete Täter mit besonderen Risiken verbunden ist.
Zu den weiteren Tätigkeiten des ZKA zählen beispielsweise:
- Informationssammlung und Auswertung für den Zollfahndungsdienst,
- Durchführung zollkriminalwissenschaftlicher und technischer Untersuchungen,
- Zentralstelle bei der Amts- und Rechtshilfe für die Zollverwaltung,
- Aus- und Fortbildung der Zollfahndungsbeamten.
Zollämter und Zollfahndungsämter
Die einzelnen Zollämter sind den Hauptzollämter untergeordnet.
Hauptzollämter
Das Hauptzollamt ist als Dienststelle der örtlichen Ebene Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Kunden. Es ist zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren, für Bewilligung und Überwachung zollspezifischer Fachverfahren sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Zöllen und Verbrauchsteuern.
Die Hauptzollämter prüfen und erfüllen die gesetzlich vorgegebenen und für die Wirtschaftsbeteiligten möglichen Rahmenbedingungen für eine rechtmäßige Zollabfertigung. Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Abwicklung bewilligter Zoll-Fachverfahren und ahnden Verstöße gegen zollrechtliche Bestimmungen.
Hauptzollämter sind organisatorisch in verschiedene Sachgebiete unterteilt:
- Sachgebiet A
- Organisation
- Personal
- Haushalt
- Zahlstelle
- Sachgebiet B
- Zölle
- Erteilung von Bewilligungen (z.B. für Zolllagerverfahren, aktive und passive Veredelung und Vereinfachte Verfahren),
- Klärung zollrechtlicher und zolltarifrechtlicher Fragen
- Bearbeitung eingelegter Rechtsbehelfe
- Verbrauchsteuern
- Erteilung von Erlaubnissen für die Herstellung und Lagerung sowie die steuerbegünstigte Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
- Festsetzung entstandener Verbrauchsteuern
- Zölle
- Sachgebiet C
- Abfertigung
- Abrechnung von Zolllagerverfahren
- Abrechnung von vereinfachten Verfahren und Veredelungen
- Fertigung von Steuerbescheiden
- Erledigungen von Nachprüfungsersuchen im Anschluss an nicht erledigte gemeinschaftliche Versandverfahren
- Erstattung und Nacherhebung von zu viel bzw. zu wenig erhobener Einfuhrabgaben
- Sachgebiet D
- Außenprüfung und Steueraufsicht (AStA)
- Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Unternehmen
- Ermittlung steuerlicher Verhältnisse der Steuerpflichtigen
- Sicherung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften
- Mobile Kontrolleinheiten (MKG)
- Kontrollen im Grenz-Hinterland
- Grenzkontrolen in Bezirken mit Drittlandsgrenzen
- Schmuggelbekämpfung
- Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und Bargeld
- Außenprüfung und Steueraufsicht (AStA)
- Sachgebiet E
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gliedert sich in die drei Arbeitsgebiete Prävention, Prüfungen und Ermittlungen und Ahndung.
- Prävention
- Sichtbare, flächendeckende Präsenz durch Streifenfahrten mit grün-weißen Dienstfahrzeugen
- verdachtsunabhängige Prüfungen und Ermittlungen
- Treffen von unaufschiebbaren Maßnahmen vor Ort
- Planung und Unterstützung von Schwerpunktprüfungen und Großprüfungen
- Unterstützung der anderen Arbeitsgebiete
- Prüfungen und Ermittlungen
- gesetzliche Prüfaufträge
- Ermittlungsverfahren
- Ahndung
- Verfolgung von Bußgeldverfahren für die kein Außendienst erforderlich ist
- Ahndung von Bußgeldverfahren für die das Hauptzollamt Verwaltungsbehörde ist
- Prävention
- Sachgebiet F
Das Sachgebiet F ist zuständig für die Ahndung und Verfolgung von
- Bußgeld- und Strafsachen
- aufgedeckten Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts
- Verstößen gegen Einfuhrverbote
- Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch Nicht- oder Falschanmeldung
- unzulässigen Erwerb unversteuerter Waren
- Hinterziehung von Verbrauchsteuern
- Sachgebiet G
- Vollstreckung von Forderungen
- Eintreiben von Forderungen
- Forderungen der Zollbehörde
- Forderungen von Arbeitsämtern
- Forderungen von Berufsgenossenschaften
- Forderungen von Krankenkassen
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