ADR 2007 1.4.3.2 Verpacker: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
== 1.4.3.2 Verpacker ==
 
== 1.4.3.2 Verpacker ==
Im Rahmen des Abschnitts [[# ADR 2007 1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge|1.4.1]] hat der Verpacker insbesondere zu beachten:<br>
+
Im Rahmen des Abschnitts [[ADR 2007 1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge|1.4.1]] hat der Verpacker insbesondere zu beachten:<br>
 
a) die Verpackungsvorschriften und die Vorschriften über die Zusammenpackung und<br>
 
a) die Verpackungsvorschriften und die Vorschriften über die Zusammenpackung und<br>
 
b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.
 
b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.
  
 
[[Kategorie:ADR 2007]]
 
[[Kategorie:ADR 2007]]

Aktuelle Version vom 16. Januar 2009, 20:37 Uhr

1.4.3.2 Verpacker

Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat der Verpacker insbesondere zu beachten:
a) die Verpackungsvorschriften und die Vorschriften über die Zusammenpackung und
b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.