Kiste: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Kiste''': Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackung aus Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird, dürfen kleine Öffnungen angebracht werden, um die Handhabung oder das Öffnen zu erleichtern oder um den Zuordnungskriterien zu entsprechen.<ref>[[ | + | '''Kiste''': Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackung aus Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird, dürfen kleine Öffnungen angebracht werden, um die Handhabung oder das Öffnen zu erleichtern oder um den Zuordnungskriterien zu entsprechen.<ref>[[ADR 2007 1.2.1 Begriffsbestimmungen|ADR 2007]]</ref> |
== Beschreibung == | == Beschreibung == |
Version vom 24. März 2009, 23:30 Uhr
Definition
Kiste: Packmittel in der Regel aus Holz, im allgemeinen bestehend aus Boden, zwei Seitenteilen, zwei Kopfteilen und Deckel, die fest miteinander verbunden sind.[1]
Kiste: Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackung aus Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird, dürfen kleine Öffnungen angebracht werden, um die Handhabung oder das Öffnen zu erleichtern oder um den Zuordnungskriterien zu entsprechen.[2]
Beschreibung
Kisten sind Behälter zur Lagerung und zum Transport der verschiedensten Arten von Waren. Häufig haben Kisten Tragegriffe.
Für den Transport von elektrostatisch gefährdeten Bauteilen gibt es Kisten die in geschlossenem Zustand einen Faraday'schen Käfig bilden und die Ware damit vor Beschädigung oder Zerstörung durch Entladung elektrostatischer Energie schützen.
Je nach Einsatzzweck gibt es Kisten aus den verschiedensten Materialien, das können unter anderem sein:
- Holz
- Metall
- Kunststoffe
Die in der Materialwirtschaft eingesetzten Kisten sind in ihren Grundmaßen häufig mit den Maßen von Europaletten abgestimmt. Ein typisches Grundmaß ist 60cm x 40cm. Mit diesen Abmessungen passen 4 Kisten in einer Lage genau auf eine Europalette. Durch die Verwendung solcher genormter Kisten, die meistens auch Konstruktionsbedingt für eine mehrfache Stapelung vorgesehen sind, läßt sich die von der Ladungssicherung geforderte Möglichkeit einen Formschluss herzustellen sehr leicht umsetzen.