090504 ATLAS - Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus): Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Internetzollanmeldung - der schnelle Klick zum Zoll == Die Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den zollrecht...“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 5. Mai 2009, 05:46 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Internetzollanmeldung - der schnelle Klick zum Zoll
Die Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, in das Versandverfahren oder in das Ausfuhrverfahren mit Hilfe der nachstehend genannten Anwendungen über das Internet zu erstellen:
- Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
- Internet-Versandanmeldung (IVA)
- Internet-Ausfuhranmeldung (IAA)
- Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)
Informationen zur Internetausfuhranmeldung Plus
Im Zusammenhang mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) besteht ab dem 4. Mai 2009 die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.
Die Zollverwaltung nutzt das für papierlose Steuererklärungen bereits von den meisten Bundesländern akzeptierte Zertifikat von ELSTER und ermöglicht damit den Verzicht auf die Unterschrift. Mit dem elektronischen Zertifikat können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Damit können Wirtschaftsbeteiligte erstmals alle wesentlichen Vereinfachungen vollständig papierlos über das Internet abwickeln. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist nicht mehr erforderlich. Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden dem Beteiligten übermittelt.
Die neue Technik bietet ein Maximum an Datensicherheit. Die Nutzung dieses Verfahrens ist natürlich freiwillig und verlangt von den Nutzern lediglich einen Browser als technische Zugangsvoraussetzung. Die als Serviceleistung der Zollverwaltung bekannte IAA zur Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren im Normalverfahren bleibt selbstverständlich bestehen.
Informationen zur Nutzung der IAA Plus finden Sie in der Kurzanleitung.
Internet-Statusauskunft
Außerdem haben Sie mit der Internet-Statusauskunft die Möglichkeit, innerhalb der Daten ihrer Summarischen Anmeldungen zu recherchieren. Zugang erhalten Sie über einen Benutzernamen und ein Passwort, das Sie über einen formlosen Antrag von ihrem zuständigen Zollamt erhalten.
Quelle: Zoll