Abholauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einem '''Abholauftrag''' (ugs. auch "Abholer") wird ein [[Frachtführer]] oder [[KEP-Dienst]]leister mit der [[Abholung]] einer [[Sendung]] bei einem [[Verlader]] beauftragt. Hierbei muss der [[Auftraggeber]] nicht auch gleichzeitig der Verlader sein.

Version vom 23. September 2010, 15:49 Uhr

Mit einem Abholauftrag (ugs. auch "Abholer") wird ein Frachtführer oder KEP-Dienstleister mit der Abholung einer Sendung bei einem Verlader beauftragt. Hierbei muss der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Verlader sein.