Anhänger: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2010, 05:28 Uhr
Anhänger im Sinne der BGV D27 sind Fördermittel ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Flurförderzeuge angekoppelt werden, um von diesen gezogen werden zu können.