Kommissionierwagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist der Wagen mit einem motorischen Antrieb und einer Fahrerstandplattform (oder einem Fahrersitz) ausgestattet, die sich mehr als 1,2m über Flur anheben lässt, spricht man von einem [[Kommissionierstapler]]. | Ist der Wagen mit einem motorischen Antrieb und einer Fahrerstandplattform (oder einem Fahrersitz) ausgestattet, die sich mehr als 1,2m über Flur anheben lässt, spricht man von einem [[Kommissionierstapler]]. | ||
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Version vom 25. November 2010, 10:09 Uhr
Ein Kommissionierwagen dient dem Kommissionierer als mobile Ablagefläche für bereits kommissionierte Ware. Ein Kommissionierwagen sollte neben ausreichender Ablagefläche über Halterungen für die Kommissionierlisten und für benötigtes Werkzeug wie Kartonmesser, Maßband, Klebebandabroller etc. verfügen. In der Regel sind an Kommissionierwagen auch ausklappbare Trittleitern angebracht die es erlauben an höher eingelagerte Ware bequem und sicher Sükrü.
Ist der Wagen mit einem motorischen Antrieb und einer Fahrerstandplattform (oder einem Fahrersitz) ausgestattet, die sich mehr als 1,2m über Flur anheben lässt, spricht man von einem Kommissionierstapler.