Warenannahme: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/[[Frachtbrief]] vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst quittiert. Verweigert der Anlieferer die Bestätigung der Abweichung kann die ganze Sendung Annahmeverweigert werden. | + | Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/[[Frachtbrief]] vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst quittiert. Verweigert der Anlieferer die Bestätigung der Abweichung kann die ganze Sendung [[Annahmeverweigerung|Annahmeverweigert]] werden. |
Bei der Warenannahme wird die Nämlichkeit der angelieferten Ware mit den Warenbegleitpapieren abgeglichen. Dies ist bei Straßentransporten in erster Linie der Frachtbrief oder [[Speditionsübergabeschein]]. Auch der Lieferschein, eine [[Packliste]] oder [[Paketkarte]] kann als Kontrollpapier dienen. In der Schifffahrt ist dies das [[Konossement]] oder der [[Ladeschein]] während in der Luftfahrt der sog. [[Luftrachtbrief]] eingesetzt wird. Bei zollpflichtigen Transporten wird mit der Ware auch meist ein [[Warenbegleitdokument]] (WBD), in Europa das [[Einheitspapier]], mit der Ware an den Empfänger übergeben. Im Falle von Waren die dem [[ADR]] unterliegen sind auch spezielle Begleitpapiere mitzuführen, welche dies sind hängt immer von der Gefährlichkeit und dem Transportweg ab. | Bei der Warenannahme wird die Nämlichkeit der angelieferten Ware mit den Warenbegleitpapieren abgeglichen. Dies ist bei Straßentransporten in erster Linie der Frachtbrief oder [[Speditionsübergabeschein]]. Auch der Lieferschein, eine [[Packliste]] oder [[Paketkarte]] kann als Kontrollpapier dienen. In der Schifffahrt ist dies das [[Konossement]] oder der [[Ladeschein]] während in der Luftfahrt der sog. [[Luftrachtbrief]] eingesetzt wird. Bei zollpflichtigen Transporten wird mit der Ware auch meist ein [[Warenbegleitdokument]] (WBD), in Europa das [[Einheitspapier]], mit der Ware an den Empfänger übergeben. Im Falle von Waren die dem [[ADR]] unterliegen sind auch spezielle Begleitpapiere mitzuführen, welche dies sind hängt immer von der Gefährlichkeit und dem Transportweg ab. |
Version vom 21. Februar 2011, 10:29 Uhr
Die Warenannahme bezeichnet den Vorgang bei dem Ware von einem Lieferanten übernommen wird, sie folgt direkt auf die Warenanlieferung. Dabei werden sofort, bevor dem anliefernden Fahrer die Übernahme der Ware bestätigt wird, erste Wareneingangskontrollen dürchgeführt. Bevor eine Unterschrift geleistet wird müssen folgende Punkte unbedingt geprüft werden:
- Ist die Lieferung für uns bestimmt? Wenn Ja, haben wir diese Waren auch bestellt? Sollte die Lieferung nicht an uns Adressiert sein oder es liegt keine offene Bestellung vor sollte der zuständige Einkäufer informiert werden und die Annahme eventuell verweigert werden.
- Wurde der Liefertermin eingehalten? Wurde unpünktlich geliefert sollte dies auf dem Lieferschein vermerkt werden und auch hier der zuständige Einkäufer informiert werden. Eventuell wird hier die Annahme verweigert und eine Lieferung zum Termin verlangt oder der Frachtführer für Produktionsausfälle etc. Haftbar gehalten.
- Stimmt die Anzahl der gelieferten Packstücke mit denen auf dem zu unterschreibenden Lieferschein überein? Abweichungen sind hier unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken.
- Sind die auf dem Lieferschein aufgeführten tauschpflichtigen Europaletten auch wirklich geliefert worden und in einem tauschfähigen Zustand? Die getauschten oder nicht getauschen Paletten werden auch auf dem Lieferschein vermerkt. Verfolgungspflichtige Packmittel (Euro-Paletten etc.) die derart Beschädigt das ein Tausch abgelehnt werden muss werden als "Schrott" auf dem Lieferschein abgeschrieben.
- Sind von außen erkennbare Beschädigungen vorhanden? Sind von aussen erkennbare Schäden (Kartons aufgerissen, Druckstellen, Nässe etc.) vorhanden sind auch diese unbedingt auf dem Lieferschein zu vermerken um Schadensersatzansprüche zu wahren. Ist bei der Warenannahme schon erkennbar das nicht nur die Transportverpackung sondern auch die Ware beschädigt ist sollte der Einkäufer informiert werden.
Wenn Abweichungen auf dem Lieferschein/Frachtbrief vermerkt werden sollte zuerst der Fahrer diese durch Unterschrift (auch Lesbar) bestätigen bevor man selbst quittiert. Verweigert der Anlieferer die Bestätigung der Abweichung kann die ganze Sendung Annahmeverweigert werden.
Bei der Warenannahme wird die Nämlichkeit der angelieferten Ware mit den Warenbegleitpapieren abgeglichen. Dies ist bei Straßentransporten in erster Linie der Frachtbrief oder Speditionsübergabeschein. Auch der Lieferschein, eine Packliste oder Paketkarte kann als Kontrollpapier dienen. In der Schifffahrt ist dies das Konossement oder der Ladeschein während in der Luftfahrt der sog. Luftrachtbrief eingesetzt wird. Bei zollpflichtigen Transporten wird mit der Ware auch meist ein Warenbegleitdokument (WBD), in Europa das Einheitspapier, mit der Ware an den Empfänger übergeben. Im Falle von Waren die dem ADR unterliegen sind auch spezielle Begleitpapiere mitzuführen, welche dies sind hängt immer von der Gefährlichkeit und dem Transportweg ab.