Sendung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Sendung]] wird im Frachtrecht eine [[Lieferung]] eines [[Absender]] für einen [[Empfänger]] verstanden. Dabei kann die Sendung eine [[Teillieferung]] sein und aus mehreren [[Packstück]]en bestehen.
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Als [[Sendung]] wird im Frachtrecht eine [[Lieferung]] eines [[Absender]]s für einen [[Empfänger]] verstanden. Dabei kann die Sendung eine [[Teillieferung]] sein und aus mehreren [[Packstück]]en bestehen.
  
Beim sog. [[Cross-Docking]] werden verschiedene Teile einer Sendung von verschiedenen Versandorten oder Absendern an einem [[Umschlagpunkt]] zusammengeführt und weiterbefördert.
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Beim sogenannten [[Cross-Docking]] werden verschiedene Teile einer Sendung von verschiedenen Versandorten oder Absendern an einem [[Umschlagpunkt]] zusammengeführt und weiterbefördert.

Aktuelle Version vom 22. Mai 2011, 23:11 Uhr

Als Sendung wird im Frachtrecht eine Lieferung eines Absenders für einen Empfänger verstanden. Dabei kann die Sendung eine Teillieferung sein und aus mehreren Packstücken bestehen.

Beim sogenannten Cross-Docking werden verschiedene Teile einer Sendung von verschiedenen Versandorten oder Absendern an einem Umschlagpunkt zusammengeführt und weiterbefördert.