Lagereinrichtung
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Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:
Lagereinrichtungen
sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
Regale
sind z.B.:
- Fachbodenregale,
- Palettenregale,
- Kragarmregale,
- Durchlaufregale,
- Einfahrregale und
- mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
Schränke
sind z.B.:
- Schränke mit Flügeltüren, Rolltüren oder Schiebetüren,
- Schränke mit Schubladen oder Auszügen,
- mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und
- Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen (z.B. Paternosterschränke.