Eigentümer
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 6. Juni 2008, 17:24 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Eigentümer einer Sache ist derjenige der das uneingeschränkte Herrschaftsrecht an einer Sache hat. Er kann beliebig über Sie verfügen, sie ist sein Eigentum. Er kann Sie verkaufen, vermieten, verschrotten oder tun damit was immer er will solange er durch sein Handeln keine Rechte dritter verletzt.