Staplerfahrer

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Voraussetzungen

Die BGV D27 legt fest das mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrerstandplattform oder Fahrersitz nur beauftragt werden darf der:

- mindesten 18 Jahre alt ist
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist
- seine Befähigung nachgewiesen hat

Gliederung der Ausbildung

Stufe 1 - Allgemeine Ausbildung
hierbei werden die grundlegneden Fähigkeiten vermittelt. Die allgemeine Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Der praktische Teil wird meist auf Frontgabelstaplern durchgeführt. Auf dies Staplerbauart bezieht sich dementsprend dann auch in den meisten Fällen die Prüfung in Theorie und Praxis.