Handelsrechnung
Eine Handelsrechnung dient in erster Linie der Rechnungsstellung darüberhinaus wird sie für internationale Handelsgeschäfte benötigt. Die Behörden verwenden die darauf gemachten Angaben zum Beispiel für Exportstatistiken, für die Ein- und Ausfuhrüberwachung oder die zollrechtliche Abwicklung.
Form & Inhalt
Es gibt keine international einheitlichen Vorschriften zu Form und Inhalt einer Handelsrechnung. Üblich ist bisher die schriftform, neuerdings kann eine Handelsrechnung auch in elektronischer Form übermittelt werden wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Als Inhalt sollten mindestens die folgenden Angaben auf der Rechnung enthalten sein:
- Name und Adresse des Absenders
- Das Wort "Rechnung" muss enthalten sein
- Name und Adresse des Empfängers (wenn Rechnungsempfänger abweicht auch dessen Name und Adresse)
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Anzahl der einzelnen Artikel
- Warenbeschreibung (Zollschlüssel etc.)
- Herkunfts-, Herstellungsland der Waren
- Gesamtwert aller auf der Rechnung aufgeführten Waren
- Währung des Warenwertes
- Ausfuhrgrund
- Incoterms
- Unterschrift des Absenders
Zweck
Mit einer Handelsrechnung werden die vertraglich vereinbarten Kosten für eine Lieferung oder Dienstleistung in Rechnung gestellt. Wird eine Handelsrechnung für die zollamtliche Bearbeitung benötigt, sollte diese in englischer Sprache verfasst sein. Eine Handelsrechnung wird nur für Waren benötigt die in ein "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung" überführt werden. In diesem Fall müssen drei Ausfertigungen der Handelsrechnung mit der Ware an den Transporteur übergeben werden.
Werden Waren die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind oder die keinen Zollwert (z.B. Leergutrückführungen) besitzen ausgeführt genügt eine "Proforma-Rechnung" die den tatsächlichen Warenwert wiedergibt.
siehe auch: Rechnung