Anhänger
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Version vom 3. Mai 2008, 09:45 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Anhänger im Sinne der BGV D27 sind Fördermittel ohne eigenen Antrieb, die so eingerichtet sind, dass sie bestimmungsgemäß an Flurförderzeuge angekoppelt werden können.