Masterplan Güterverkehr und Logistik

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Mit dem Koalitionsvertrag von 2005 wurde die Erstellung des Masterplans Güterverkehr und Logistik festgeschrieben. Er wird vom Referat A32 (Güterverkehr und Logistik) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Auftag der Bundesregierung erstellt. Der Masterplan soll die Effizienz des Gesamtverkehrssystems verbessern, er ergänzt den Masterplan Logistik der EU. Der Masterplan soll den wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklungen, die derzeit absehbar sind, Rechnung tragen. Das hauptsächliche Ziel ist es also die Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts Deutschland zu festigen und auszubauen.

Dazu werden vorhandene Studien, Gutachten und Prognosen neu ausgewertet und erstellt, Wirtschaft, Wissenschaft, Fachöffentlichkeit, die Bundesländer und die EU werden ebenso mit in die Entwicklung des Plans miteinbezogen. Dies soll sicherstellen das die Handlungsempfehlungen die am Ende ausgesprochen werden auch bedarfsgerecht festgelegt werden. Derzeit umfasst der Masterplan 39 konkrete Maßnahmen die auf 5 Handlungsfelder aufgeteilt sind. Diese sollen umgehend nach der Fertigstellung des Plans umgesetzt werden.

Die 5 Themen-Schwerpunkte des Masterplans:

  1. Effizientere Nutzung der vorhandenen Verkehrswege: Hierzu wird auf besonders Staugefährdeten Autobahnabschnitten ein elektronisches Verkehrslenkungssystem eingerichtet.
  2. Vermeidung unnötiger Verkehre: Durch eine Änderung am Mautsystem sollen Unternehmer zum effektiveren Planen veranlasst werden.
  3. Erhöhung der Lebensqualität durch Umwelt- und Lärmschutz: Rund ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen des Verkehrs werden dem Güterverkehr zugerechnet. Die steigende Tendenz erfordert eine effizientere Nutzung der vorhandenen möglichkeiten.
  4. Bessere Arbeitsbedingungen und gute Ausbildung für die Beschäftigten im Güterverkehr: Mit der Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurde hier schon ein erster Schritt umgesetzt. Auch die Ausbildungsoffensive für Berufskraftfahrer kann hierzu gerechnet werden.
  5. Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur: Das schließt neben dem bis zu achtspurigen Ausbau von Autobahnen auch den Ausbau des Güterverkehrsnetzes mit ein. Verkehrsminister Tiefensee nannte hier exemplarisch die bessere Hinterlandanbindung der Seehäfen.