2.9 Kooperationen von Hafenstandorten und –unternehmen unterstützen
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Angesichts der prognostizierten Güterverkehrszuwächse im Container- und Massengutverkehr kommt der Schaffung von Infrastrukturkorridoren über die See- und Binnenhäfen eine entscheidende verkehrspolitische Bedeutung zu. Dabei liegen erhebliche volkswirtschaftliche Potenziale in der systematischen Vernetzung der See- und Binnenhäfen. Die bestehenden Kooperationen zwischen den Häfen, zum Beispiel zwischen Hamburg und Lübeck oder zwischen Mannheim und Ludwigshafen reichen nicht aus, um das erreichbare Marktpotenzial zu erzielen, das solche Kooperationen generieren können. Zwischen den Betreibern der See- und Binnenhäfen sollten Konzepte erarbeitet werden, die die Binnenhäfen besser in die nachlaufenden Transportketten integrieren. Positive Beispiele gibt es auch in den Mittellandkanalhäfen (Osnabrück, Hannover, Braunschweig) und den Häfen an der so genannten Ems-Achse. Die bestehende Kooperation zwischen Rotterdam und Duisburg hat sich für alle Beteiligten als sehr fruchtbar erwiesen.
Beschreibung der Maßnahme
Der Bund erwartet von den Häfen, dass sie stärker als bisher miteinander kooperieren.
Auswirkungen
Hafenübergreifende Kooperationen auf unternehmerischer Ebene – wie sie etwa aktuell zwischen dem Hamburger Hafen und einer Reihe von Binnenhäfen bzw. Logistikstandorten[1] entstehen – folgen den Anforderungen des Marktes und fördern die Wettbewerbsfunktion der beteiligten Häfen. Ein wirksamer Beitrag zur Abwicklung zunehmender Verkehrsmengen wird durch neue kooperative Konzepte geleistet, wie zum Beispiel das geplante Containerlandbrückenkonzept zwischen dem Hamburger Hafen und den Ostseehäfen.
Verantwortung
Die Verantwortung für die Kooperationen liegt bei der Hafenwirtschaft.
Haushaltsrelevanz
Die Maßnahme ist haushaltsneutral.
EU-Relevanz
Keine
Umsetzungszeitraum
Mittelfristige Aufgaben.
Fussnoten
- Quelle: http://www.bmvbs.de
- ↑ Kooperationen mit Bremen, Minden, Magdeburg, Dortmund, Wiesau und Gernsheim wurden 2008 vereinbart.