Handelsrechnung
Aus Lager- & Logistik-Wiki
Version vom 15. Mai 2007, 02:04 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Inhalt
- Name und Adresse des Absenders
- Das Wort "Rechnung" muss enthalten sein
- Name und Adresse des Empfängers (wenn Rechnungsempfänger abweicht auch dessen Name und Adresse)
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Anzahl der einzelnen Artikel
- Warenbeschreibung (Zollschlüssel etc.)
- Herkunfts-, Herstellungsland der Waren
- Gesamtwert aller auf der Rechnung aufgeführten Waren
- Währung des Warenwertes
- Ausfuhrgrund
- Incoterms
- Unterschrift des Absenders
Zweck
Wird eine Handelsrechnung für die zollamtliche Bearbeitung benötigt, muss diese in englischer Sprache verfasst sein. Eine Handelsrechnung wird nur für Waren benötigt die in ein "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung" überführt werden. In diesem Fall müssen drei Ausfertigungen der Handelsrechnung mit der Ware an den Transporteur übergeben werden.
Werden Waren die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind oder die keinen Zollwert (z.B. Leergutrückführungen) besitzen ausgeführt genügt eine "Proforma-Rechnung" die den tatsächlichen Warenwert wiedergibt.