EXW

Aus Lager- & Logistik-Wiki
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Ab Werk (EXW, ex Works) bedeutet, der Verkäufer stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese Incotermklausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an der selben Stelle.