Kaufmann im Groß- und Außenhandel
Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Groß- und Außenhandel / Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird staatlich anerkannt. Es kann zwischen den Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel gewählt werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. das Ausbildungsunternehmen: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur 1.2 Organisations- und Entscheidungsstrukturen 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 1.4 Personalwirtschaft 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 1.6 Umweltschutz 2. Warenwirtschaft und Warendistribution: 2.1 Grundlagen der Warenwirtschaft 2.2 Warendistribution 3. Beschaffung: 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen 3.2 Beschaffungsplanung 3.3 Wareneinkauf
4. Absatzwirtschaft: 4.1 Marketing 4.2 Kalkulation und Preisermittlung 4.3 Verkauf und Kundenberatung
5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: 5.1 Arbeitsorganisation 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme 5.3 Datenschutz und Datensicherheit
6. Rechnungswesen: 6.1 Buchführung 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. in der Fachrichtung Großhandel: 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem
2. in der Fachrichtung Außenhandel: 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in Rahmenlehrplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in den folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
- 1. Arbeitsorganisation
- 2. Warenwirtschaft
- 3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschlußprüfung: Fachrichtung Großhandel
Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die im Rahmenlehrplan Abschnitt I und Abschnitt II Nummer 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsfächern Großhandelsgeschäfte, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und mündlich im Prüfungsfach Praktische Übungen durchzuführen.
Prüfungsfächer
Großhandelsgeschäfte
In 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, daß er die fachlichen Zusammenhänge versteht, Aufgaben analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann:
- Warenwirtschaft und Warendistribution, Lagersystem
- Beschaffung,
- Absatzwirtschaft