Schaden
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Ein Schaden ist ein Nachteil durch Verschlechterung oder einen (Teil-)Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern. In der Logistik besonders häufig sind folgende Schadensarten:
Transportschaden
Während des Transports entstandener Schaden am Transportgut. Wie und wann eine Schadenanzeige zu stellen ist regelt §438 HGB.
Äusserlich erkennbare Schäden sind dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung der Ware anzuzeigen. Die Anzeige muss den Schaden ausreichend beschreiben. Am besten wird der Schaden sofort Fotografiert und auf dem Lieferschein durch einen entsprechenden Vorbehalt vermerkt (Kartons eingedrückt, Verpackung aufgerissen, Ware greifbar etc.).
Schäden die äusserlich nicht sofort erkennbar waren müssen spätestens 7 Tage nach der Ablieferung angezeigt werden.
Terminschaden
Bei der Überschreitung der Lieferfrist muss diese dem Frachtführer spätestens 21 Tage nach der Ablieferung vom Empfänger angezeigt werden.
sonstiges
Wird nach der Ablieferung eine Schadenanzeige gestellt, muss dies in Textform geschehen. Zur Einhaltung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Schäden die in der Schifffahrt entstehen spricht man von einer Havarie.