ADR 2007 2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

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2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

Nebengefahr Klassifizierungscode[1] UN-Nummer Benennung des Stoffes oder Gegenstandes
3175 FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G.
organisch F1 1353 FASERN, IMPRÄGNIERT MIT SCHWACH NITRIERTER CELLULOSE, N.A.G.
organisch F1 1353 GEWEBE, IMPRÄGNIERT MIT SCHWACH NITRIERTER CELLULOSE, N.A.G.
ohne Nebengefahr, organisch F1 1325 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
ohne Nebengefahr, organisch, geschmolzen F2 3176 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF IN GESCHMOLZENEM ZUSTAND, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr, anorganisch F3 3089 ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.[2], [3]
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr, anorganisch F3 3181 ENTZÜNDBARE METALLSALZE ORGANISCHER VERBINDUNGEN, N.A.G.
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr 3182 ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.[4]
F entzündbare feste Stoffe, ohne Nebengefahr 3178 ENTZÜNDBARER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.

Fussnoten

  1. siehe Abschnitt 2.2.41.1.2
  2. Metalle und Metalllegierungen in Pulverform oder anderer entzündbarer Form, die selbstentzündlich sind, sind Stoffe der Klasse 4.2.
  3. Metalle und Metalllegierungen in Pulverform oder anderer entzündbarer Form, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3.
  4. Metallhydride, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3. Aluminiumborhydrid oder Aluminiumborhydrid in Geräten ist ein Stoff der Klasse 4.2 UN-Nummer 2870.