090522 Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung (EAS)

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Summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldung (EAS)

Zur geplanten Fachanwendung Eingangs-/Ausgangs-SumA steht das "Merkblatt Systemüberblick (AES)"[1] zum Download zur Verfügung.

Abgabe summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen für Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden.

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 besteht ab dem 1. Juli 2009 die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 2. April 2009 die Verordnung (EG) Nr. 273/2009 der Kommission erlassen. Damit wurde nunmehr insbesondere für die Verpflichtung zur Abgabe summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen eine Übergangsregelung[2] bis zum 31. Dezember 2010 geschaffen.
Die Abgabe der summarischen Anmeldungen ist daher vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010 nicht zwingend vorgeschrieben. Auch die freiwillige Abgabe der elektronischen summarischen Anmeldungen ist in Deutschland bis auf weiteres nicht möglich.

Für das elektronische Ausfuhrverfahren hat diese Übergangsregelung keine Auswirkungen. Ab dem 1. Juli 2009 sind die Ausfuhranmeldungen elektronisch mitsamt den in der VO (EG) Nr. 1875/2006 im Anhang 30 A genannten Daten abzugeben (Artikel 787 der Zollkodex-DVO in der Fassung der VO (EG) Nr. 1875/2006).

Von der in Artikel 3 der Übergangsregelung beschriebenen Möglichkeit der Anwendung von Artikel 285a Absatz 2 der Zollkodex-DVO über den 1. Juli 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2010 wird in Deutschland kein Gebrauch gemacht.

Fussnoten

  1. Merkblatt Systemüberblick EAS (PDF)
  2. Übergangsregelung (PDF)

Quelle: Zoll