Abholauftrag
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Version vom 23. September 2010, 15:49 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Mit einem Abholauftrag (ugs. auch "Abholer") wird ein Frachtführer oder KEP-Dienstleister mit der Abholung einer Sendung bei einem Verlader beauftragt. Hierbei muss der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Verlader sein.