Einlagerer
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Als Einlagerer wird derjenige bezeichnet, der einem Lagerhalter Ware zur Lagerung übergibt. Gründe für eine Fremdlagerung können unter anderem sein:
- Einsparung von Kosten für den Bau und den Unterhalt eines eigenen Lagers
- Einsparung von Kosten für eigenes Lagerpersonal, Lagereinrichtungen und sonstiges Material
- Keine Fixkosten bei schlechter Ausnutzung des Lagers
- Qualifiziertes Personal beim Lagerhalter
Der Einlagerer verpflichtet sich im Lagervertrag gegenüber dem Lagerhalter das vereinbarte Lagergeld zu entrichten. Dagegen verpflichtet sich der Lagerhalter unter anderem dazu das Gut einzulagern und aufzubewahren.
Pflichten des Einlagerers:
- Auskunftspflichten bei Einlagerung von Gefahrgut
- ordentliche und korrekte Kennzeichnung des Lagergutes
Rechte des Einlagerers:
- Besichtigung des Gutes zu üblichen Geschäftszeiten
- Entnahme von Proben
- Tätigkeiten zur Werterhaltung durchführen