§ 346 HGB: Versionsgeschichte

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zur Anzeige der Änderungen einfach die zu vergleichenden Versionen auswählen und die Schaltfläche „Gewählte Versionen vergleichen“ klicken.

  • (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version
  • Uhrzeit/Datum = Version zu dieser Zeit, Benutzername/IP-Adresse des Bearbeiters, K = Kleine Änderung
  • (Aktuell | Vorherige) 06:52, 1. Okt. 2009W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)K . . (216 Bytes) (+216 Bytes). . (Die Seite wurde neu angelegt: „== § 346 HGB == Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehre geltenden Gewohnheiten u...“)