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Bevor ein Flurförderzeug in Betrieb genommen wird hat der Fahrer eine kurze Überprüfung des Gerätes vorzunehmen.
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Bevor ein Flurförderzeug in Betrieb genommen wird hat der Fahrer eine kurze Überprüfung des Gerätes vorzunehmen. Sollten bei dieser Prüfung erkennbare Schäden festgestellt werden darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.
  
 
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Schaltschloss und Schlüssel, Bremsen (auch die Handbremse), Hupe, Beleuchtung (falls Vorhanden), Batterieladeanzeige, Lenkradspiel, Hydraulik, Hubkettenspannung
 
Schaltschloss und Schlüssel, Bremsen (auch die Handbremse), Hupe, Beleuchtung (falls Vorhanden), Batterieladeanzeige, Lenkradspiel, Hydraulik, Hubkettenspannung
Sollten bei dieser Prüfung erkennbare Schäden festgestellt werden darf der Gabelstapler nicht in Betrieb genommen werden.<br />
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Version vom 27. März 2007, 20:05 Uhr

Bevor ein Flurförderzeug in Betrieb genommen wird hat der Fahrer eine kurze Überprüfung des Gerätes vorzunehmen. Sollten bei dieser Prüfung erkennbare Schäden festgestellt werden darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.

Sichtprüfung

keine Flüssigkeitsverluste (Brems-, Hydraulikflüssigkeiten, Treibstoffe), keine erkennbaren Schäden (Risse in den Gabelzinken, verbogenes Hubgerüst, Fahrerschutzdach intakt und fest angebracht, Teleskoprohre frei von Ölverschmutzungen, Bereifung)

Funktionsprüfung

Schaltschloss und Schlüssel, Bremsen (auch die Handbremse), Hupe, Beleuchtung (falls Vorhanden), Batterieladeanzeige, Lenkradspiel, Hydraulik, Hubkettenspannung