Gewerblicher Güterkraftverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 9. Juli 2007, 12:06 Uhr

Güterkraftverkehr der nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) kein Werkverkehr ist, ist gewerblicher Güterkraftverkehr.

Gewerblicher Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einschliesslich Anhänger ist Erlaubnis- und Versicherungspflichtig. Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese Gemeinschaftslizenz kann sowohl für innerdeutsche als auch für innerstaatliche Verkehre (Kabotageverkehre) in anderen EU/EWR Staaten genutzt werden. Ist der Fahrer ein Angehöriger eines Drittstaates benötigt er zudem eine Fahrerbescheinigung.