CIF: Unterschied zwischen den Versionen

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CIF (Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen) ist eine [[Incoterm]]klausel, die nur für die  See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung ist.
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Sie ist vom Grundgerüst gleich der Klausel [[CFR]], außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung zu tragen hat.
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Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen
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Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
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Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel [[CFR]], außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.
  
 
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.
 
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat.

Version vom 25. Juli 2007, 18:11 Uhr

CIF

Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht benannter Bestimmungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

Sie entspricht vom Grundgerüst der Klausel CFR, außer, dass der Verkäufer zusätzlich zur Fracht auch die Seetransportversicherung einzudecken hat.

Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer erfolgt im benannten Bestimmungshafen.