Kommissioniergeräte: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Mai 2008, 10:33 Uhr

Kommissioniergeräte im Sinne der BGV D27 sind Flurförderzeuge ohne Standplatz oder mit nicht hebbarem Standplatz oder mit einem bis 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.