Schmalgang: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 3. Mai 2008, 10:35 Uhr

Schmalgänge im Sinne der BGV D27 sind Verkehrswege für Flurförderzeuge in Regalanlagen ohne beidseitigen Sicherheitsabstand von jeweils mindestens 0,50 m zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung.